
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Ihr Notar ist Spezialist im Unternehmensrecht
Zu den Spezialgebieten des Notars als Jurist mit langjähriger Erfahrung gehört auch das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Egal, ob Sie
- ein Unternehmen gründen,
- ein Unternehmen führen oder besitzen oder
- ein Unternehmen übertragen,
in jedem Fall bietet Ihnen Ihr Notar als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an.
Ihr Vorteil dabei: Das Berufsverständnis des Notars macht ihn zu einem Garant für Rechtssicherheit. Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen wird der Notar stets nach maßgeschneiderten Lösungen suchen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. Nur so werden spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden.
Ihr Notar löst mit Ihnen viele Probleme
Bei der Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Unternehmer und Unternehmen können die Sachkunde und die Erfahrung des Notars eine unschätzbare Hilfe sein. Dabei geht es um Fragen wie:
- Ist das Unternehmen von meiner Arbeitskraft abhängig?
- Will ich in meinem Unternehmen angestellt sein - und was bringt das steuerlich?
- Wie groß soll mein persönliches Risiko sein?
- Welche Haftungen muss ich übernehmen - welche will ich übernehmen?
- Habe ich eine Gewerbeberechtigung - oder brauche ich einen entsprechenden Geschäftsführer?
- Habe oder brauche ich einen Partner - und auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Basis?
- Wieviel Kapital muss bzw. will ich einsetzen?
Ihr Notar ist der direkte Draht zum Firmenbuch
Ihr Notar hat Zugang zum elektronischen Firmenbuch. Er ist daher stets auf dem aktuellen Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort registrierten Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt Ihr Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen. Und selbstverständlich kann er Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch beantworten.
Ihr Notar ist mit im Team
Als Rechtsberater ist Ihr Notar ein verschwiegener und verlässlicher Partner - auch in anderen juristischen Bereichen wie etwa:
- Bau- und Umweltrecht
- Kapitalverkehrssteuern
- Steuern auf Veräußerungs- und Spekulationsgewinne
- Grunderwerbssteuern
- Schenkungssteuern
- Umgründungssteuern
Dort, wo es rechtlich möglich ist, führt der Notar für Sie Selbstberechnung von Steuern und Gebühren durch und beschleunigt so die Abwicklung.
Ihr Notar ist erste Wahl zum Thema Sicherheit
- Wenn Sie zum Notar gehen, gehen Sie zum Spezialisten. Aufgrund seines Amtes und seiner langen Ausbildungszeit kennt Ihr Notar sein Metier wie kein anderer und ist damit ein sachkundiger und kompetenter Berater.
- Ihr Notar geht für Sie auf Nummer Sicher. Sie sparen Zeit, Nerven und Geld - weil Ihr Notar alles tut, um Sie vor späteren teuren Überraschungen oder Streitigkeiten zu bewahren
- Ihr Notar ist nicht teuer. Die Sicherheit, die der Notar Ihnen bietet, kostet weniger als spätere teure Streitigkeiten. Außerdem ist der Notar oft günstiger, als Sie glauben: Amtliche Grundbuch- oder Firmenbuchauszüge etwa gibt es ohne jede Mehrkosten - und bei Beglaubigungen ist der Notar meist billiger als das Bezirksgericht.
Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos.
Ihr Notar berät Sie kompetent und umfassend
Zu den Spezialgebieten des Notars gehören die folgenden Rechtsbereiche :
- Betriebsgründung
- Gewerbeberechtigung
- gewerblicher Rechtsschutz
- Wahl der geeigneten Rechtsform
- Betriebsfortführung und Betriebsübertragung
Ihr Notar ist ein kompetenter Berater in vielen Detailproblemen - auch dort, wo rechtliche mit wirtschaftlichen Fragen verknüpft sind. Dazu gehört etwa die optimale Rechtsform (von der Einzelfirma über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Erwerbsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft bis hin zur GmbH und Aktiengesellschaft), aber auch die Wahl des Firmennamens, die ebenfalls rechtlichen Bestimmungen unterliegt.
Alles in Ordnung.
Ihr Notar.