Hier erfahren Sie alles zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten der Notariatskammer für Salzburg
Mehr erfahrenSeit mehr als 700 Jahren gibt es im Bundesland Salzburg Notare. Hohe fachliche Kompetenz - erworben durch eine vieljährige Ausbildung - Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und die Anwendung modernster Kommunikationstechniken prägen das heutige Berufsbild der Salzburger Notarinnen und Notare als moderne Rechtsdienstleister.
Obwohl Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar vom Staat unabhängig und keiner staatlichen Weisung unterworfen.
Der Notar vertritt nicht einseitig die Interessen eines Auftraggebers, sondern wirkt auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse hin.
Was der Notar in seinen öffentlichen Urkunden bestätigt, hat besondere Beweiskraft. Deshalb genießt er besonderes Vertrauen.
Der Notar und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber Jedermann verpflichtet.
Wenn ein Notar Geld, Urkunden oder Dokumente als Treuhänder übernimmt, unterliegt er besonders strengen Richtlinien und bietet darüber hinaus weitgehenden Versicherungsschutz.
Die Verteilung der Notarsstellen ist gesetzlich geregelt. Damit sind die Notare überall da, wo Bedarf nach Rechtspflege und Beratung besteht.
Derzeit gibt es in Salzburg 37 Notariate, deren Verteilung gesetzlich geregelt ist. So ist garantiert, dass die Notarstellen flächendeckend und gleichmäßig verteilt sind.
"Die Kaution einer Mietwohnung dient als Sicherstellung für den Vermieter, der bei Beendigung des Mietverhältnisses offene Mietzinsrückstände oder Schäden am Mietobjekt daraus begleicht. Ihr Notar berät Sie bei Mietrechtlichen Fällen gerne."
– Dr. Philip Ranft, Notariatskammer Salzburg
Wir beraten Sie gerne
"Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Ihr Notar berät Sie gerne bei der Erstellung einer Patientenverfügung"
– Dr. Philip Ranft, Notariatskammer für Salzburg
Wir beraten Sie gerne
"Bei Lebensgemeinschaften ist – im Vergleich zur Ehe – vieles gesetzlich nicht geregelt. Ihr Notar berät Sie gerne bei allen Fragen im Erbrecht und den neuen Änderungen." –Dr. Philip Ranft, Notariatskammer für Salzburg
Wir beraten Sie gerne
"Ein Kaufangebot ist die förmliche, einseitige Erklärung des Käufers, eine bestimmte Immobilie zu einem bestimmten Preis von einem bestimmten Verkäufer zu erwerben. Damit bindet sich der Käufer für eine bestimmte Zeit. Ihr Notar berät Sie gerne in Immobilienfragen." –Dr. Philip Ranft, Notariatskammer für Salzburg
Wir beraten Sie gerne