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Vorsorge

Bei Vorsorge geht es um mehr, um viel mehr, als um die Errichtung eines Testamentes. Es geht um die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist, etwa im Fall einer Demenzerkrankung.

Die maßgeschneiderte juristische Antwort darauf: Die Vorsorgevollmacht.

Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, frühzeitig eine Vertrauensperson zu bestimmen. Diese übernimmt die Vertretung in bestimmten Angelegenheiten, wenn die eigene juristische Entscheidungsfähigkeit verloren geht.

In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Spezialvollmacht ausgestattet.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jenem, der eine Vorsorgevollmacht erteilt, der eine erhält, aber auch von jenem, der dabei berät.

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Nachgefragt bei den Salzburger Notar:innen: Vorsorge