Tätigkeitsbereiche
Viele Lebensbereiche bringen auch rechtliche Fragen mit sich, ob es nun um Schenken, Erben, Ehe und Familie oder Immobilienkauf geht. Das Leistungsspektrum der Notariatskammer Salzburg ist daher sehr weitläufig. Wer sich rechtzeitig informiert, ist in jedem Fall gut beraten. Die Salzburger Notare stehen Ihnen dabei als objektive Experten in allen Rechtsfragen diskret und professionell zur Seite.
Öffentliche Urkunden
Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die Kernaufgabe des Notars. Öffentliche Urkunden gelten als ein sicheres Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments.
Ein Dokument gilt dann als öffentliche Urkunde, wenn diese nach dem in der Notariatsordnung geregelten Beurkundungsverfahren und unter Beachtung sämtlicher wesentlicher Förmlichkeiten durch den Notar aufgenommen wurde.
Infobroschüre: Öffentliche Urkunden
Verträge
Die Notare sind auch erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen in allen Rechtsgebieten.
Ob Kauf-, Schenkungs- oder Übergabsverträge, Eheverträge oder Gesellschaftsverträge – der Notar ist kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner für alle Vertragsparteien.
Infobroschüre: Im Auftrag der Bürger
Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein so genanntes Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.
Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. In dieser Funktion sind Notare als „Gerichtskommissäre“ tätig. Dabei haben sie ganz besondere Pflichten und Aufgaben zu erfüllen.
Infobroschüre: Im Auftrag des Gerichts
Erbschaft-Schenkung-Übergabe
Erbschaft, Schenkung oder Übergabe: Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht – oft auch um das Sozialversicherungsrecht.
Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen. Er ist ein kompetenter Berater und kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Dadurch hilft er Ihnen auch Kosten und Steuern zu sparen.
Infobroschüre: Erbschaft Schenkung Übergabe
Immobilien
Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch bei vollstem Vertrauen zum Vertragspartner, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten.
Der Notar sorgt vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht. Damit es gar nicht erst zu Überraschungen kommt.
Treuhandschaft
Als Treuhänder übernimmt der Notar aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Er verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung.
Unternehmensvorsorge
Wo Weichen für die Zukunft Ihres Unternehmens gestellt werden, ist der Notar am Zug. Er weiß, welche Eintragungen im Firmenbuch und Grundbuch notwendig sind, um eine Unternehmensübertragung durchzuführen.
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Außerdem ist der Notar Experte im Erb- und Pflichtteilsrecht. Er kennt die steuerlichen Rahmenbedingungen. Die österreichischen Notare haben dafür ein spezielles Dienstleistungspaket zusammengestellt: Die Unternehmensvorsorge.
Infobroschüre: Unternehmensvorsorge
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete
des Notars. Egal ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen:
In jedem Fall bietet Ihnen Ihr Notar als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an.
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Mediation
Die Mediation ist eine neue Form der Konfliktregelung und beruht auf der Freiwilligkeit
der Parteien. Ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) fördert die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu finden.
Der Notar hat als unparteilicher Rechtsberater Erfahrungen damit, beiden Teilen eines Rechtsgeschäfts beratend zur Seite zu stehen und für einen Interessenausgleich zu sorgen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen.
Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern, seinen Willen zu bekunden und Entscheidungen selbst zu treffen. Ihr Notar berät Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und hilft beim Errichten der Patientenverfügung.
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Familienrecht
Im Zusammenleben von Menschen gibt es keine Garantien. Aber wenn die rechtliche
Basis von Anfang an stimmt, gibt es weniger Streit – und im Ernstfall eine gerechtere Lösung bei Problemen.
Ihr Notar hilft Ihnen, diese Basis zu finden. In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Der Notar hat dabei zwei Funktionen: Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen.
Vorsorgevollmacht
Bei Vorsorge im rechtlichen Bereich denken die Meisten zuerst an die Errichtung eines Testaments – und vertrauen dabei auf die Beratung durch den Notar. Ein Thema wird dabei immer wichtiger: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig zu sein.
Für diesen Fall gibt es ein maßgeschneidertes Paket: Die Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.
Infobroschüre: Vorsorgevollmacht
Rechtsbegriffe
40 Rechtsbegriffe verständlich erklärt.