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Erbe

Die Möglichkeiten ein Testament oder auch eine letztwillige Verfügung zu verfassen, sind vielfältig. Um Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, schon bei der Erstellung des Testaments rechtliche Beratung einzuholen.

Über das eigene Testament sollte man sich frühzeitig Gedanken machen. Auch wenn allgemein vom „letzten Willen“ die Rede ist, empfiehlt es sich, auf keinen Fall bis zum letzten Moment warten. Für ein Testament ist es nie zu früh, höchstens zu spät.

Auch bei der Verwahrung des letzten Willens bestehen verschiedene Möglichkeiten. Jedes Testament, das bei Notar:innen hinterlegt ist, wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister erfasst.

Grundsätzlich kann ein Testament zwar überall aufbewahrt werden. Vor Verlust und Unterdrückung schützt aber nur die Verwahrung bei Rechtsexpert:innen. Das schafft frühzeitig Sicherheit.

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Nachgefragt bei den Salzburger Notar:innen: Erbe und Testament